Kategorien
Homepage / Webshop Hosting & Sicherheit

Daten­schutz für Unter­neh­men und Web­site

Datenschutz für Untenehmen und Website

Daten­schutz ist ein wich­ti­ges Ele­ment, bei dem Sie vie­les beach­ten und ein­hal­ten müs­sen. Kom­men Sie dem nicht nach, kön­nen unan­ge­nehme Kon­se­quen­zen fol­gen.

Wir sind Ihr Part­ner!

pro­fes­sio­nelle Hilfe
Ant­wor­ten zu den wich­tigs­ten Fra­gen
Über­nahme aller rele­van­ten Aspekte zum Daten­schutz
Nut­zung der Exper­tise unse­res Daten­schutz­be­auf­trag­ten

Seien Sie auf der siche­ren Seite! Neh­men Sie jetzt Kon­takt mit uns auf!

Ihr Part­ner in Sachen Daten­schutz

Daten­schutz­er­klä­run­gen, Coo­kies, Ver­ar­bei­tung von Auf­trä­gen und Daten: Die Euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO oder EU DSGVO) ist auch nach Jah­ren immer noch ein kom­pli­zier­tes Thema für Online­shop­be­trei­ber, Unter­neh­mer und Web­de­si­gner. Und damit nicht genug! Regel­mä­ßige Ände­run­gen und Anpas­sun­gen müs­sen zusätz­li­che beach­tet und über­nom­men wer­den.

Fakt ist, DSGVO kon­forme Unter­neh­men und Web­sites sind wich­tig, aber wie genau lässt sich das auch bei Ihnen umset­zen? Ste­hen Sie mit der Auf­gabe allein dar oder kön­nen Sie auf pro­fes­sio­nelle Hilfe set­zen?

Die gute Nach­richt ist, Sie sind nicht allein! Geben Sie wich­tige Auf­ga­ben wie diese bei uns in pro­fes­sio­nelle Hände und küm­mern sich so unge­stört wei­ter um Ihr Kern­ge­schäft. 

Hier über­neh­men wir – Daten­schutz für Sie umge­setzt

Wir wis­sen, dass die Unter­neh­mer und Web­sei­ten­be­trei­ber kaum Zeit, Muße und Exper­tise haben, sich um das Thema Daten­schutz zu küm­mern. Selbst kleine Auf­ga­ben sind in die­sem Bereich für viele schon eine Her­aus­for­de­rung.

Wir hel­fen Ihnen gern dabei, allen Maß­nah­men in Sachen Daten­schutz­ver­ord­nung gerecht zu wer­den und neh­men die not­wen­di­gen Anpas­sun­gen auf Ihrer Web­site oder Ihrem Shop vor. 

Unser Part­ner Gio­vanni Inzalaco, ein TÜV zer­ti­fi­zier­ter exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter im Bereich Ham­burg, steht Ihnen im Bereich der Bera­tung und akti­ven Umset­zung zur Seite. Mit­hilfe sei­ner Exper­tise wird Ihre Web­site mit allen not­wen­di­gen Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen aus­ge­stat­tet und Ihr Unter­neh­men samt Mit­ar­bei­tern auf das Thema DSGVO und die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor­be­rei­tet.

Datenschutz durch Fachexpertise eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Sie pro­fi­tie­ren von:

der Fach­ex­per­tise des zer­ti­fi­zier­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten,
einer indi­vi­du­el­len Bera­tung, gestützt auf Bran­chen und Pra­xis­er­fah­rung,
bun­des­wei­ter Bera­tung, wenn Ihr Unter­neh­men über meh­rere Stand­ort ver­fügt,
Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen,
einer Web­ba­sier­ten Daten­schutz­ma­nage­m­ent­soft­ware.

Sie wol­len Ihren Daten­schutz in ver­trau­ens­volle und erfah­rene Hände geben? Wir stel­len Ihnen gern unsere ver­schie­de­nen Ange­bots­pa­kete vor.

Warum soll­ten Sie den Daten­schutz ernst neh­men?

Die Digi­ta­li­sie­rung schrei­tet unauf­halt­sam voran. Auf­grund des­sen wurde auch das Thema Daten­schutz in den letz­ten Jah­ren immer wei­ter in den Fokus gerückt. Zahl­rei­che digi­tale Vor­gänge setz­ten per­so­nen­be­zo­gene Daten vor­aus. Kom­men sen­si­ble Bank­da­ten, Krank­heits­ver­läufe, E‑Mail-Adres­sen oder ähn­li­che Daten der betrof­fe­nen Per­so­nen unge­wollt in Umlauf, kann dies schwere Fol­gen bedeu­ten.

Das Recht eines Indi­vi­du­ums muss in Bezug auf seine Daten unbe­dingt geschützt wer­den. Dem­nach hat der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten im Zusam­men­hang mit der Digi­ta­li­sie­rung und dem freien Daten­ver­kehr in den letz­ten Jah­ren stark an Bedeu­tung gewon­nen.

Zudem, so im Grund­ge­setz ver­an­kert, steht jedem das Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung zu. Das gibt jedem Ein­zel­nen das Recht, selbst zu ent­schei­den, ob seine Daten wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den dür­fen und was wei­ter mit die­sen Daten gesche­hen soll.

Um die­sem Recht den not­wen­di­gen Schutz vor Miss­brauch zu bie­ten, set­zen die DSGVO und das BDSG bei Unter­neh­men, Web­sei­ten­be­trei­bern und Online­shops bestimmte Maß­nah­men und Vor­keh­run­gen vor­aus. 

Die richtige Unter­stüt­zung durch einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten 

Es gilt eine Menge zu beach­ten, um den DSGVO-Maß­nah­men als Unter­neh­men oder Web­sei­ten­be­trei­ber gerecht zu wer­den. Mög­li­cher­weise ist Ihnen selbst noch nicht ganz klar, inwie­weit der Daten­schutz auch Sie betrifft und in wel­chen Berei­chen Sie dar­auf im Detail ach­ten müs­sen. Eine Bera­tung zum Thema Daten­schutz­er­klä­rung & Co ist daher sehr zu emp­feh­len.

Der Ein­be­zug eines exter­nen oder inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB), eine natür­li­che Per­son, ist sinn­voll und teils sogar not­wen­dig, um den recht­li­chen Pflich­ten gerecht zu wer­den. Beson­ders, wenn Sie gesetz­lich dazu ver­pflich­tet sind, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len. 

Kom­men Sie dem nicht nach, kann dies eine Andro­hung hoher Geld­bu­ßen von bis zu 20 Mil­lio­nen Euro oder bis zu 4 % Ihres welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes zur Folge haben.

Wel­che Auf­ga­ben über­nimmt der Daten­schutz­be­auf­tragte?

Als eine natür­li­che Per­son stellt der DSB sicher, dass Sie alle Maß­nah­men des Daten­schut­zes ein­hal­ten  und über­wacht diese im wei­te­ren Ver­lauf.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Ein klei­ner Über­blick über die Exper­ti­sen, Auf­ga­ben und Pflich­ten:

Infor­mant über die aktu­el­len daten­schutz­recht­li­chen Pflich­ten
Über­wa­chung der Ein­hal­tung der Pflich­ten
Ers­ter Ansprech­part­ner bei Anfra­gen von Betrof­fe­nen und Behör­den
Füh­rung des Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis­ses
Bera­tung und Unter­stüt­zung bei der Durch­füh­rung der Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung (Art. 35 DSGVO)
Ers­ter Ansprech­part­ner bei Fra­gen im Umgang zu Kun­den- und Nut­zer­da­ten 

Wir sind weni­ger als 20 Mit­ar­bei­ter – da brau­chen wir doch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, oder?

So lässt sich das nicht sagen! Es stimmt, dass durch das 2. DSAn­pUG die Schwelle der Mit­ar­bei­ter, die stän­dig mit der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten beschäf­tigt sind,  auf 20 Per­so­nen ange­ho­ben wurde. Die Pflicht einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len, liegt damit offi­zi­ell bei 20 Mit­ar­bei­tern und/oder mehr. 

Bedeu­tet dies nun, dass Unter­neh­men mit weni­ger als 20 sol­cher Mit­ar­bei­ter einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten gar nicht brau­chen und damit bequem aus dem Rah­men fal­len?

Auf­ge­passt: Ganz so ein­fach ist das nicht! Sie ste­hen wei­ter in der Pflicht, die DSGVO bei sich umzu­set­zen. Sie haben ledig­lich die Frei­heit, selbst zu ent­schei­den, ob Sie den Daten­schutz einem Daten­schutz­be­auf­trag­ten anver­trauen oder die DSGVO kom­plett selbst umset­zen. Das bedeu­tet, dass am Ende Sie für Feh­ler die Kon­se­quen­zen tra­gen müs­sen. 

Letzt­end­lich ist mit die­ser Frei­heit also ein stei­gen­des Haf­tungs­ri­siko ver­bun­den. Sofern Sie die­ses Risiko nicht ein­ge­hen möch­ten, raten wir Ihnen, auch in Ihrem Fall auf einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu set­zen.

Daten­schutz – keine ein­ma­lige Sache!

DSGVO beglei­tet dau­er­haft den Arbeits­all­tag und das wird in Zukunft nicht anders sein. Mit einem ein­ma­li­gen Check und dar­auf­fol­gen­den Lösungs­an­sät­zen ist es ein­fach nicht getan. Möch­ten Sie als Unter­neh­men oder als Web­sei­ten­be­trei­ber DSGVO-kon­form sein und blei­ben – egal, wie viele Ihrer Mit­ar­bei­ter sich mit der Daten­be­ar­bei­tung beschäf­ti­gen – braucht es das nötige Know-how und die nötige Zeit – kon­ti­nu­ier­lich!

Geben Sie diese Arbeit ein­fach an uns und unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten ab.

Dann kön­nen Sie sich voll­kom­men auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren und las­ten sich keine wei­tere Arbeit auf.